(SDB) Sicherheitsdatenblatt
(TDB) Technisches Datenblatt
(BAW) Betriebsanweisungen
für den Umgang mit Gefahrstoffen nach §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muß der Unternehmer oder sein Beauftragter für den Umgang denselben erstellen.
Zu Inhalt und Form dieser gibt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TGRS) 555 "Betriebsanweisung und Unterweisung nach §14 GefStoffV" Empfehlungen.
Zur Erstellung der Betriebsanweisung können die
Mustervorlagen herausgezogen werden, die nur noch auf den betroffenen Arbeitsplatz umgeschrieben werden müssen.
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